Für uns endet Rechtsberatung nicht an der Landesgrenze. Ein beachtlicher Teil unserer Mandanten unterhält Geschäftskontakte ins Ausland, auch außerhalb der Europäischen Union. Andere Mandanten wiederum planen gerade den Schritt in das Geschäft mit internationalen Kunden oder sind gerade dabei, diesen zu realisieren.
Sowohl der „Sprung“ ins internationale Geschäft als auch die Unterhaltung ausländischer Geschäftskontakte bedürfen einer fundierten Rechtsberatung, und zwar unabhängig davon, ob die internationalen Aktivitäten mittels eigener Niederlassungen im Ausland, unabhängigen Vertriebspartnern vor Ort oder von Deutschland aus realisiert werden.
So ist es beispielsweise für Hard- und Softwareunternehmen unerlässlich, die örtlichen rechtlichen Anforderungen zum Im- und Export von IT-Produkten zu kennen und zu beachten, d.h. sie insbesondere in die eigenen Vertriebsprozesse zu integrieren. Ferner erfordern ausländische Geschäfte oftmals völlig anders konzipierte Vertragsdokumente als dies bei rein deutschen Transaktionen der Fall ist. Dies hat nicht nur mit den jeweils abweichenden gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes zu tun, sondern in einer nicht zu unterschätzenden Anzahl von Fällen auch mit Verhandlungspsychologie: So erwarten Kunden aus bestimmten Regionen der Welt andere Vertragsklauseln als es in Kontinentaleuropa der Fall ist. Dies gilt selbst dann, wenn man mit dem betreffenden Geschäftspartner die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
Alle unsere Anwälte haben längere Zeit im Ausland studiert oder gearbeitet und große Freude daran, in einem internationalen Umfeld zu beraten. Wir begleiten unsere Mandanten seit Jahren erfolgreich bei internationalen Rechtsfragen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Ausland.
Damit unsere Mandanten bei ihren internationalen Aktivitäten optimal betreut werden, unterhalten wir ständige Kontakte zu ausländischen Anwaltskanzleien. Insbesondere im für unsere Mandanten besonders wichtigen US-Markt arbeiten wir mit einer Reihe von Kanzleien zusammen und setzen diese gezielt in ihren jeweiligen Expertiseschwerpunkten ein.
Wir binden die Kanzleien aus unserem Netzwerk in derjenigen Art und Weise in unsere Beratung ein, die den Bedürfnissen unserer Mandanten am besten nützt: Dies kann die Rolle der ausländischen Kanzlei als „stiller Berater“ im Hintergrund bis hin zum Verhandlungsführer oder Prozessvertreter vor Ort beinhalten. In jedem Fall koordinieren wir die Kommunikation zwischen Ihnen und der ausländischen Kanzlei und kontrollieren deren Tätigkeit.